Das Jahr 2021 gab uns viel zu tun! Und viele Konflikte bestehen weiterhin. Ein Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghaninnen und Afghanen, ein Abschiebemoratorium, die Neuregelung von Bleibeperspektiven und eine dringende Verbesserung der Aufnahme- und Unterbringungssituation von Flüchtlingen sind nur Beispiele für Kämpfe, die wir in der Flüchtlingsarbeit führen.
Der Hessische Flüchtlingsrat setzt sich für diese und viele weitere Interessen geflüchteter Menschen in Deutschland ein. Wir beraten Flüchtlinge, ehren- und hauptamtliche Engagierte, schulen zu ausländerrechtlichen Themen, erstellen Publikationen und betreiben Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, um auf Themen aufmerksam zu machen und politisch etwas zu bewegen!
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Abschiebungsmoratorium jetzt!
Erneute Sammelabschiebung nach Pakistan
Flüchtlingsrat fordert Land auf, Bleiberechte aus Koalitionsvertrag vorwegzunehmen
14.12.2021 - Obwohl die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Abkehr von der gescheiterten Abschiebepolitik der Vorgängerregierung beschlossen haben und diverse spürbare Verbesserungen in Bezug auf Bleiberecht verabredet haben, tun die hessischen Behörden, als sei nichts gewesen und organisieren den nächsten Sammelcharter nach Pakistan. An Bord sind wieder einmal viele Menschen, die entweder schon jetzt ein Bleiberecht bekommen könnten oder aber sehr sicher unter die angekündigten Regelungen fallen würden – alle lebten seit vielen Jahren in Deutschland, viele hatten Arbeit, sofern ihnen das Arbeiten nicht verboten war.
„Das Vorgehen der Behörden macht einen schon fassungslos. Da werden unbescholtene Menschen nach vielen Jahren Aufenthalt in Deutschland aus ihrem normalen Leben gerissen, obwohl absehbar ist, dass sie demnächst ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bekommen würden. Es drängt sich der Eindruck auf, als würden die hessischen Behörden unbedingt versuchen, kurz vor Schluss noch möglichst viele Leute abzuschieben“, empört sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats.
Keine Abschiebungen in den Bürgerkrieg!
Abschiebungsstopp für Äthiopien gefordert
30.11.2021 - Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden politischen Lage in Äthiopien fordern der Bayerische und der Hessische Flüchtlingsrat die morgen in Stuttgart beginnende Innenministerkonferenz (IMK) auf, umgehend einen Abschiebestopp für Äthiopien zu erlassen. Allein in diesen beiden Bundesländern leben derzeit knapp 3000 ausreisepflichtige Äthiopier:innen.
Der Konflikt in Tigray droht das ganze Land in einen Bürgerkrieg zu stürzen, die Kampfhandlungen weiten sich auf immer weitere Provinzen aus. Das Auswärtige Amt ruft deutsche Staatsangehörige wegen der Auseinandersetzungen dringend dazu auf, Äthiopien schnellstmöglich zu verlassen.
„Die Lage im Land ist dramatisch und spitzt sich immer weiter zu. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Konflikts müssen Abschiebungen nach Äthiopien sofort ausgesetzt werden“, erklärt Johanna Böhm, Mitarbeiterin vom Bayerischen Flüchtlingsrates.
Am 2. November 2021 wurde der landesweite Ausnahmezustand verhängt. Die Tigray Defence Forces rücken immer weiter gegen die Hauptstadt Addis Abeba vor, mittlerweile auch von der Oromo Liberation Army unterstützt. Die Regierung ruft die Bevölkerung auf zu den Waffen zu greifen und lässt landesweit Angehörige der Volksgruppe der Tigray verhaften. Auch der UN-Sicherheitsrat geht mittlerweile davon aus, dass ganz Äthiopien im Bürgerkrieg versinken könnte. Zwei Millionen Äthiopier:innen sind auf der Flucht, mehr als sieben Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Hinweise zur Lage in Afghanistan
Seit dem Beginn der Evakuierungsmaßnahmen in Afghanistan erreichen uns etliche Anrufe von Angehörigen und Berater:innen, die sich um den Verbleib von Angehörigen oder Ortskräften in Afghanistan sorgen. Auch nach dem Ende der Evakuierungsmission sind noch nicht alle Betroffenen in Sicherheit und es bleiben viele Angehörige mit großer Sorge zurück.
Wir vom Hessischen Flüchtlingsrat haben leider keine Möglichkeit, um Sie bei der Ausreise Ihrer Angehörigen aktiv zu unterstützen, sondern können lediglich über die derzeitige Lage informieren. Im Folgenden haben wir daher für Sie aktuelle Informationen über die verbleibenden Möglichkeiten zur Ausreise von deutschen Staatsangehörigen, ehemaligen Ortskräften und Familienangehörigen zusammengestellt.
Landesaufnahmeprogramm und Bleiberecht für Afghan*innen
Forderungen von hfr und Liga an IMK
29.11.2021 - Anlässlich der vom 01.-03.12. in Stuttgart tagenden Innenminister*innenkonferenz (IMK) appellieren die Liga Hessen und der Hessische Flüchtlingsrat (HFR) an Innenminister Peter Beuth, ein Landesaufnahmeprogramm für die Angehörigen von in Hessen lebenden Afghan*innen aufzulegen und sich für aufenthaltsrechtliche Verbesserungen afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland einzusetzen.
„Wir sind entsetzt angesichts der dramatischen humanitären und menschenrechtlichen Lage in Afghanistan“, konstatiert die Vorstandsvorsitzende der Liga Hessen, Dr. Yasmin Alinaghi.
„Tagtäglich erhalten die Mitarbeitenden in unseren Beratungsstellen Hilferufe verzweifelter Menschen, die ihre Angehörigen aus der Gefahr retten und sie nach Hessen holen wollen. Hier muss der Innenminister tätig werden und ein Landesaufnahmeprogramm auflegen.“
Unerträgliche Angst um Familienangehörige
Ein Beispiel für die vielen Anfragen ist das des 20-jährigen Herrn M., der vor sechs Jahren aus Afghanistan geflohen ist, nachdem sein Vater von den Taliban ermordet wurde. Kurz darauf verstarb seine Mutter. Sein minderjähriger Bruder ist jetzt in Kabul auf sich allein gestellt und wartet auf eine Gelegenheit, nach Pakistan zu gelangen.
Oder der Fall des Herrn S., der seit 2015 in Frankfurt lebt, vor vier Jahren einen Schutzstatus erhalten hat, hier den Realschulabschluss gemacht und kürzlich eine Ausbildung zum Pflegefachmann begonnen hat. Seine Mutter befindet sich mit seinen vier Geschwistern noch in Afghanistan – ohne männliche verwandte Begleitperson, ohne die sich Frauen dort nicht frei bewegen können. Nicht nur das Überleben der ganzen Familie steht auf dem Spiel, sondern seinen Schwestern droht zudem die Zwangsverheiratung. Für seinen Bruder befürchtet er die Zwangsrekrutierung durch die Taliban.
Neu erschienen:
Der Flüchtlingsrat hat gemeinsam mit der Liga Hessen eine neue Handreichung Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft - Rechtlicher Rahmen für die Soziale Arbeit in Hessen herausgegeben.
Wir wollen mit dieser Handreichung Mitarbeitende von und in Flüchtlingsunterkünften über die Rechtslage aufklären, Grenzen und Spielräume aufzeigen sowie Orientierung und Hilfestellung geben, damit sie von Abschiebung bedrohte Menschen bestmöglich unterstützen und schützen können. Dies betrifft z. B. Fragen wie: Muss die Polizei in die Unterkunft gelassen werden? Ist man als Mitarbeiter*in verpflichtet, auf Nachfragen Personen zu identifizieren? Muss man das Zimmer von Bewohner*innen aufschließen?
Download
Die Broschüre kann auch in gedruckter Form beim Flüchtlingsrat bestellt werden.
Ein Exemplar kostet 5,-€, ab fünf Exemplaren pro Stück 3,-€



